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Elternberatung

Frau vor Amtsgebäude

BERATUNG VON ELTERN NACH § 95 ABS. 1A AUßSTRG
 

Als Elternberaterin bin ich in der "Liste der anerkannten Berater:innen gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG" eingetragen.

Rahmenbedingungen und Setting:
• Information im Vorfeld der Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG: über aktuelle Lebenssituationen, örtlichen und zeitlichen Rahmen, Verpflichtung zur Verschwiegenheit…
• Setting und struktureller Rahmen: für Einzel- und Paarberatungen werden mindestens 1-2 Stunden empfohlen, 60 € pro Stunde und Einzelberatung, 35 € pro Stunde und Person bei Paarberatung,…

Inhalte der Beratung:
Die Inhalte der Beratung sind auf das Lebensalter und den jeweiligen Lebensabschnitt der betroffenen Kinder/Jugendlichen abzustimmen unter Berücksichtigung der aktuellen Scheidungssituation:
• Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen, Wünschen, Nöten und Ängsten Ihres Kindes in der Trennungssituation
• Erfahrungen, die Kinder brauchen und machen wollen
• Reaktionen von Kindern und das Verstehen von Symptomen
• Haltungen, Konflikte und Aufgaben von Eltern
• Elterliche Handlungen, die für Kinder entlastend sind
• Gestaltung des familiären Alltags
• Informationen über weiterführende institutionelle und facheinschlägige Hilfs- und Betreuungsangebote

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