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Online-Praxis

Schreibtisch

Damit Sie auf die Unterstützung Ihrer Psychotherapeut:in gerade in Zeiten wie diesen nicht verzichten müssen oder Ihre Psychotherapie unterbrechen müssen, konnte der ÖBVP eine Sonderregelung während der Zeit der Corona-Krise erwirken:

Psychotherapie über Internet/Telefon

Alle psychotherapeutischen Behandlungen können via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden wie die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind.

Diese können mit folgenden Krankenkassen in gleicher Form abgerechnet werden, wie Face-to-Face Psychotherapien in der Praxis:

·     ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)

·     BVAEB (Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)

·     SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)

·     KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien)

·     KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden)

 

Quelle: COVID-Informationen | ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

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