SYSTEMISCHES LÖSUNGSATELIER CGH
PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE · COACHING · TRAINING
Allgemein
PSYCHOTHERAPIE
Laut Psychotherapiegesetz BGBl.Nr. 361/1990 ST0151 versteht man unter Psychotherapie …
Berufsumschreibung:
§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Verschwiegenheit:
§ 15. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
SYSTEMISCHE FAMILIENTHERAPIE
Systemische Familientherapie ist eine Form der Psychotherapie, die Gesundheit und Krankheit eines Menschen sowie persönliche Lebensqualität im Zusammenhang mit seinen relevanten Beziehungen und Lebenskonzepten sieht.
Interventionen setzen sowohl am Selbstbild wie am Beziehungsfeld einer Person an. Systemische Therapeut:innen versuchen mittels einer konsequenten ressourcen- und lösungsorientierten Haltung und Methodik, Einschränkungen und Störungen der Lebensentfaltung wie beispielsweise psychosomatische Symptome, Verhaltensauffälligkeiten, destruktive Interaktionsmuster u. ä. aufzulösen.
Dadurch wird u. a. förderliche Beziehungsgestaltung und Wirklichkeitskonstruktion ermöglicht und gefestigt. (Quelle: http://www.la-sf.at/)
METHODIK
In meiner therapeutischen Arbeit fließen verschiedene Ansätze, Modelle und Interventionstechniken der systemischen Familientherapie ein, u.a.
• Systemisch-narrative Ansätze nach White, Epston
• Lösungsorientierte Kurzzeittherapie nach de Shazer, Berg, Steiner
• Strategische Interventionen nach Nardone, Watzlawick, Thoma
• Hypno-systemische Techniken nach Erickson
• Methodische Interventionen nach V. Satir
ABLAUF
1. Telefonischer Kontakt
In einem telefonischen Erstkontakt wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart und organisatorische Details können bereits am Telefon besprochen werden.
2. Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es darum, Ihr Problem zu erfassen und um die Klärung organisatorischer Belange wie Kosten, Dauer der Sitzungen, Absagemodus, Therapierichtung, ... Das Erstgespräch dauert 50 Min. und ist kostenpflichtig. Sehr wichtig ist dabei das einander Kennenlernen, um abschätzen zu können, ob eine gemeinsame therapeutische Arbeit vorstellbar ist. Sie können sich bereits beim Erstgespräch für oder gegen die Psychotherapie entscheiden, oder sich auch Bedenkzeit nehmen.
3. Die Therapie selbst
Tragende Elemente in der Systemischen Familientherapie sind das psychotherapeutische Gespräch und begleitende Zusatztechniken wie das Familienbrett und/oder kreative Hilfsmittel etc. Die Zielvorstellungen werden wir gemeinsam erarbeiten und je nach Vereinbarung wird nach einigen Stunden eine Zwischenevaluierung über den Therapieprozess und Ihre Fortschritte geführt.
Folgende Settingformen biete ich an:
• Einzeltherapie
• Paartherapie
• Familiensitzungen
Häufigkeit der Sitzungen:
Die Sitzungsfrequenzen werden gemeinsam und individuell nach jeder Stunde vereinbart, oder Sie vereinbaren mehrere Termine im Vorhinein. Es besteht die Möglichkeit, mit wöchentlichen bzw. 14-tägigen Abständen die Therapie zu beginnen, in Krisenzeiten eventuell auch öfter wenn gewünscht. Gegen Ende der Therapie können auch längere Abstände zur Prozessbeobachtung sinnvoll sein.
Dauer der Psychotherapie:
Eine Einheit dauert 50 Minuten, es besteht auch die Möglichkeit von Doppeleinheiten. Die Gesamtdauer hängt vom Therapieziel und von der Art der Störung ab bzw. wie lange diese schon besteht.
4. Therapieende
Wenn die Therapieziele ausreichend erreicht sind, wird die Therapie beendet. Am Tag des Abschlussgespräches und dem einhergehenden Therapieende findet eine Endevaluierung statt. Auch ein vorzeitiges Therapieende sollte mit einem gemeinsamen Gespräch enden.
KOSTEN & HINWEISE
Selbstzahler:innen:
Sollten Sie sich entschließen, die Kosten zur Gänze privat zu tragen, haben Sie den Vorteil der höchstmöglichen Anonymität.
Die Kosten pro Einheit à 50 Minuten betragen einheitlich110 €.
Kosten für Paartherapie und Familientherapie à 50 Minuten betragen150 €.
Umsätze aus Psychotherapie (“Krankenbehandlung”) unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG – es ist also keine Mehrwertsteuer zu verrechnen bzw. zu bezahlen.
Barzahlung ist erwünscht, Sie erhalten Ihre Rechnung vor Ort.
Vorgehen für einen Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung:
Je nach Krankenkasse gibt es einen unterschiedlich hohen Kostenzuschuss, die Österreichische Gesundheitskasse refundiert dzt. pro Einheit 31 €.
1. Bestätigung durch einen Arzt
Ihre Krankenversicherung gewährt nur dann einen Kostenzuschuss, wenn eine psychische Störung, die nach dem ICD-10 („Internationale Klassifikation psychischer Störungen“ der WHO) als Krankheit zu werten gilt, vorliegt. Nicht dazu gehören beispielsweise psychotherapeutische Beratungen bei Schul- oder Berufsproblemen. Um sicherzustellen, dass die Beschwerden nicht auf organische Krankheiten zurückzuführen sind, muss spätestens vor Beginn der zweiten psychotherapeutischen Sitzung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und die schriftliche Bestätigung darüber der ÖGK vorgelegt werden.
2. Bewilligungsfreie Therapiestunden
Sie nehmen 10 bewilligungsfreie Therapiestunden in Anspruch und bezahlen dafür voll. Sie reichen die Honorarnote(n) bei der Krankenkasse ein und erhalten den Kostenzuschuss refundiert.
3. Bewilligungsantrag
Um für weitere Therapiestunden bzw. ab der 11. Therapiestunde einen Kostenzuschuss zu erhalten, muss rechtzeitig (ab der 4. Therapiestunde) ein Bewilligungsantrag (Formular) für insgesamt 60 Stunden Psychotherapie, das heißt für weitere 50 Stunden gestellt und bei der Krankenkasse eingereicht werden.
4. Einreichung bei der Krankenkasse
Sie reichen die Honorarnote und den Bewilligungsantrag bei der Krankenkasse ein und bekommen den Kostenzuschuss für die ersten 10 Therapiesitzungen auf Ihr Konto überwiesen. Im Fall einer positiven Erledigung des Bewilligungsantrages wird der Kostenzuschuss bis zur 60. Sitzung gewährt und jeweils nach Einreichung der Honorarnote überwiesen.
5. Weiterer Bewilligungsantrag
Vor der 61. Sitzung ist bei Bedarf ein weiterer Bewilligungsantrag einzureichen mit Begründung der Notwendigkeit von weiteren Sitzungen.
PSYCHOTHERAPIE AUF KRANKENSCHEIN
Die OÖGP (Oberösterreichische Gesellschaft für Psychotherapie) ist das Sozialprojekt des OÖLP (Oberösterreichische Landesverband für Psychotherapie). Sie ermöglicht in begrenztem Maß kostenfreie Psychotherapie. Als niedergelassene Therapeutin bin ich in das Projekt zur kostenfreien Psychotherapie eingebunden und habe die Möglichkeit begrenzt Therapieplätz(e) anzubieten.
Weitere Informationen dazu unter: https://www.ooelp.at/ooegp/organisation/clearingstelle
Anmeldung über die Clearingstelle für Psychotherapie:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.690506
ABSAGEMODALITÄTEN
Der Termin ist speziell für Sie reserviert: Absagen und Terminverschiebungen können bis 48 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei entgegengenommen werden, ansonsten ist der volle Rechnungsbetrag - unabhängig vom Grund des Entfalls - zu bezahlen.
Bei Verspätungen wird ebenfalls die volle Stunde verrechnet, wobei die Stunde nicht nach hinten verlängert werden kann. Es ist meistens nicht möglich, früher als 5 Minuten zu früh zum Termin zu kommen, da ich noch im Gespräch sein kann und dieses nicht unterbrechen möchte.
ABGRENZUNG ZUM COACHING
Coaching richtet sich prinzipiell an "Gesunde", an Menschen, deren Selbstregulationsmechanismen aufrecht sind, die ihre beruflichen Situationen selbstreflektiert und eigenmächtig meistern können. Die Psychotherapie ist explizit auch auf Lebenskrisen und schwere psychische Störungen ausgerichtet, es werden im Gegensatz zu Coaching tiefergehende private und persönliche Probleme unter Berücksichtigung der individuellen Lebensgeschichte bearbeitet und v.a. in der Anfangsphase der Therapie verstärkt supportive und entlastende Interventionen gesetzt. […]
Coaching ist ein Prozess, bei dem der integrierende Anteil von bereits vorhandenen Skills und Fähigkeiten eine wesentlichere Rolle spielt. Während Trainer:innen über spezifisches Fachwissen verfügen, das sie den Trainees vermitteln, bringen Coachs eine neutralere und weitere Perspektive ein. Der/die Coach rückt die vorhandenen Ressourcen und Potentiale in den Mittelpunkt, motiviert und fördert deren Nutzung und Umsetzung. Bezogen auf den sportlichen Kontext ist es für den oder die Trainer:innen während des Wettbewerbes zu spät, Athlet:innen neue Techniken beizubringen. Der/die Coach kann jedoch die AthletInnen im Wettbewerb unterstützen, sich auf die jeweilige Situation einzustellen und alle Ressourcen optimal zu nutzen.
(Quelle: https://coachingdachverband.at/coaching/was-ist-coaching/)